FAQ - Häufig gestellte Fragen
Kann ich Anträge nun einfach im E-Mail stellen?
Wenn Sie Eingabe an die E-Mail-Adressen tm.admin@ekomm.ipi.ch, patent.admin@ekomm.ipi.ch, design.admin@ekomm.ipi.ch, copyright.admin@ekomm.ipi.ch und origin.admin@ekomm.ipi.ch einreichen, können Sie die meisten Anträge direkt im eMail stellen. Beachten Sie aber, dass es auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen für bestimmte Eingaben sein kann, dass dem IGE eine unterzeichnete Kopie des Antrags und/oder Kopien weiterer Beweisdokumente einzureichen sind. Diese Eingaben sind somit nur vollständig, wenn die entsprechenden Dokumente der Eingabe-E-Mail als Beilagedateien angefügt sind.
Beispiele:- Anträge auf Markenteilung sind zu unterschreiben und der Eingabe-E-Mail als Beilagedatei anzufügen.
- Anträgen auf Übertragung eines Schutzrechts ist eine Übertragungsbescheinigung als Beilagedatei anzufügen.
- Die Zurückziehung einer Patentanmeldung, der Verzicht auf das Patent, der teilweise Verzicht auf das Patent, der Verzicht auf das ESZ sowie die Einreichung oder Berichtigung der Erfindernennung und der Verzicht des Erfinders auf Nennung bedürfen weiterhin einer Unterschrift und können daher per E-Mail nur als PDF-Beilage eingereicht werden.
Muss ich Beilagen auch per Mail in mehreren Exemplaren einreichen, wenn dies auf dem Postweg so vorgesehen ist?
Nein, es reicht, wenn Sie die Beilagen (z.B. technische Unterlagen zu Patentanmeldungen) in einem Exemplar beilegen.
Muss ich irgendeine Zusatzsoftware installieren?
Nein, Sie können direkt aus Ihrem Mailprogramm Eingabe an die E-Mail-Adressen tm.admin@ekomm.ipi.ch, patent.admin@ekomm.ipi.ch, design.admin@ekomm.ipi.ch, copyright.admin@ekomm.ipi.ch und origin.admin@ekomm.ipi.ch einreichen. Wenn Sie Ihre Eingaben jedoch verschlüsselt einreichen wollen, müssen Sie vorher unser entsprechendes Sicherheitszertifikat herunterladen und importieren.
Welche technischen Vorgaben muss ich beachten?
Die technischen Vorgaben sind in den Nutzungsbedingungen festgelegt.
Überprüfung der Hashwerte Ihrer Beilagen
Die im Prüfbericht aufgeführten Hashwerte und Grössen der Anhänge können Sie zur Kontrolle überprüfen.
So können Sie feststellen, ob die Anhänge korrekt und unverändert bei uns eingetroffen sind.
Berechnen Sie dazu auf ihrem Computer für alle Anhänge deren Hashwerte und vergleichen Sie diese mit den im Prüfprotokoll angegebenen Werten.
Hier finden Sie eine Anleitung zum Herunterladen und Installieren eines kleinen Programmes zur lokalen Berechnung der Hashwerte. Verwenden Sie zur Berechnung der Werte den Hash-Algorithmus SHA-256 (sha256deep.exe).
Was muss ich bei der Verwendung einer digitalen Signatur beachten?
Um Ihre Eingabe digital signieren zu können benötigen Sie eine eigene digitale Signatur. Entsprechende Signaturen können bei diversen Anbietern erworben werden und müssen in Ihrem Mailsystem installiert sein.
Wählen Sie nun bei der Mailerstellung "Signieren" aus. Ihre Eingabe wird mit Ihrer persönlichen digitalen Signatur versehen und ans IGE übermittelt.
Wie geht das mit dem Verschlüsseln?
Beachten Sie bitte, dass Sie für den Versand von verschlüsselten Eingaben ebenfalls zunächst eine eigene digitale Signatur benötigen, die zusätzlich auch zur Verschlüsselung von E-Mails geeignet sein muss. Entsprechende Signaturen können bei diversen Anbietern erworben werden und müssen in Ihrem Mailsystem installiert sein.
Laden Sie anschliessend das Sicherheitszertifikat des IGE herunter und importieren Sie dieses in Ihr Mailprogramm. Anschliessend wählen Sie bei der Mailerstellung "Verschlüsseln" aus. Ihre Eingabe wird mit dem öffentlichen Schlüssel des IGE verschlüsselt und kann ausschliesslich durch das IGE wieder geöffnet werden. Ausserdem wird das IGE die Bestätigungsmail mit Ihrer digitalen Signatur verschlüsselt an Sie zurücksenden.
Die Bestätigungsmails des IGE landen immer in meinem Spam-Ordner. Was kann ich tun?
Nehmen Sie unsere Absender-Adresse no-reply@ekomm.ipi.ch in Ihrem Mailprogramm in die Liste der vertrauenswürdigen Absender auf.
Ich habe auf meine Eingabe eine Antwortmail des IGE erhalten, in der meine Mail als SPAM bezeichnet wird. Was soll ich nun tun?
Im Antwortmail findet sich ein Link. Mit Klick auf den Link öffnet sich eine Webseite, auf welcher Sie Ihre Eingabemail freischalten können. Alternativ können Sie auch Kontakt mit dem IGE aufnehmen und Ihre Eingabemail freischalten lassen. Um eine solche SPAM-Rückmeldung zu vermeiden, können Sie Ihre Absender-Adressen auch in die White-Liste des IGE aufnehmen lassen. Nehmen Sie hierzu bitte ebenfalls Kontakt mit dem IGE auf.
Ich habe meine Eingabe erst 5 Tage später freigeschaltet. Welches Datum gilt nun bzgl. Fristenwahrung?
Eingaben, die durch unser System als SPAM erkannt wurden, werden 30 Tage lang für eine allfällige Freischaltung aufbewahrt. Wenn Sie Ihre Eingabe freischalten, dann gilt selbstverständlich das ursprüngliche Eingangsdatum als fristwahrendes Datum und nicht das Datum der Freischaltung. Im PDF, das dem Bestätigungsmail beiligt, werden zu Ihrer Information beide Daten aufgeführt.
Spam
Eingaben per E-Mail werden auf SPAM-Inhalte hin überprüft. Falls eine E-Mail als SPAM erkannt wird, kann sie je nach erkanntem Inhalt in eine der beiden folgenden Kategorien fallen:-
High SPAMWird eine E-Mails als High SPAM erkannt, so wird sie automatisch und ohne Rückmeldung an den angegeben Absender gelöscht.
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Medium SPAMWird eine E-Mail als Medium SPAM erkannt, so wird sie zunächst in einer gesicherten Umgebung abgelegt. Der Absender erhält eine E-Mail mit einem Freischalte-Link zugestellt. Wird innerhalb der angegebenen Frist die E-Mail freigeschaltet, so wird sie an den Empfänger am Institut für Geistiges Eigentum weitergeleitet. Läuft die Freischaltefrist ungenutzt ab, so wird die E-Mail als SPAM gelöscht, der Absender erhält keine weitere Rückmeldung.
Sie können Ihre E-Mail-Adresse auch in eine Whitelist beim Institut für Geistiges Eigentum aufnehmen lassen. Eingaben, die von einer E-Mail-Adresse stammen, die in dieser Whitelist eingetragen sind, werden ohne SPAM-Prüfung weiterbearbeitet.
Senden Sie bitte eine E-Mail mit den in die Whitelist aufzunehmenden E-Mail-Adressen an eine der fünf folgenden E-Mail-Adressen:
- Für Eingaben zum Bereich Patente an patent.admin@ekomm.ipi.ch
- Für Eingaben zum Bereich Marken an tm.admin@ekomm.ipi.ch
- Für Eingaben zum Bereich Design an design.admin@ekomm.ipi.ch
- Für Eingaben zum Bereich Urheberrecht an copyright.admin@ekomm.ipi.ch
- Für Eingaben zum Bereich GUB-GGA an origin.admin@ekomm.ipi.ch
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Was muss ich machen, wenn ich keine Bestätigungsmail erhalten habe?
Überprüfen Sie zunächst Ihren Junk-Mail/Spam-Mail-Ordner, ev. ist die Bestätigungsmail durch Ihren Spam-Schutz in diesem Ordner abgelegt worden. Falls Sie die Bestätigungsmail auch dort nicht finden, nehmen Sie mit dem IGE Kontakt auf.
ACHTUNG: Für fristwahrende Eingaben bedeutet ein Ausbleiben der Bestätigungsmail, dass das IGE die fristwahrende Eingabe nicht erhalten hat! Senden Sie Ihre fristwahrende Eingabe in diesem Fall unbedingt nochmals per Post an das IGE.
Ungültige Signatur
Bei der Verarbeitung der Eingabe-E-Mail wurde festgestellt, dass die verwendete Signatur ungültig ist.
Dies kann verschiedene Ursachen haben:- Das Zertifikat zur Signatur ist abgelaufen.Erneuern Sie das für die Signatur verwendete Zertifikat.
- Das Zertifikat stammt aus einer unsicheren QuelleStellen Sie sicher, dass Sie das Zertifikat zu Ihrer Signatur nur von einem vertrauenswürdigen Anbieter beziehen. Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- Das Eingabe-E-Mail wurde verändertAuf dem Weg zum Institut für Geistiges Eigentum wurde die E-Mail verändert und musste daher zurückgewiesen werden. Senden Sie Ihre Eingabe bitte erneut.
Ungültiger Anhang
Ihre Eingabe umfasst Beilagen, die vom Institut für Geistiges Eigentum nicht akzeptiert werden können.
Folgende Dateitypen werden für Eingaben akzeptiert:- pdf, jpg, bmp, tif, psd, pcd, eps, gif, png
- zip, gzip, bzip, tar
- txt, MS Office 2003-kompatible Formate, ODF-Formate (OpenOffice)
Eingabe-E-Mails mit anderen Dateitypen werden automatisch abgewiesen!
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Anpassung per 01.10.2018
- PDF-Dateien mit aktivem Schreibschutz oder PDF Portfolio-Dateien
- Archivdateien (z.B. zip, gzip, bzip, tar)
Ausnahme: ZIP-Dateien können weiterhin an design.admin@ekomm.ipi.ch eingereicht werden - E-Mail-Dateien (z.B. xyz.eml) als Beilage
- XML-Dateien
Aus technischen Gründen kann das IGE ab dem 01.10.2018 Eingaben mit folgende Dateitypen nicht mehr entgegennehmen. Eingaben mit solchen Dateitypen als Beilage werden ebenfalls automatisch gelöscht:
Bitte beachten Sie ausserdem, dass die Eingabe-E-Mail nicht grösser als 20 MByte sein und maximal 10 Beilagedateien beinhalten darf. Werden E-Mail-Grösse oder die Anzahl Beilagedateien überschritten, so wird die Eingabe-E-Mail ebenfalls automatisch abgewiesen.
Ausdrücklich nicht akzeptiert werden Eingabe-E-Mails mit:- ausführbaren Dateien
- verschlüsselten Dateien
In solchen Fällen wird die Eingabe-E-Mail automatisch abgewiesen.
Ebenfalls automatisch abgewiesen werden Eingabe-E-Mails, bei denen nur einzelne Beilagen die oben genannten Vorgaben nicht erfüllen.
Empfänger unbekannt
Die als Empfänger erfasste E-Mail-Adresse existiert leider nicht. Bitte senden Sie Ihre Eingabe erneut an eine der folgenden fünf E-Mail-Adressen:
- Für Eingaben zum Bereich Patente an patent.admin@ekomm.ipi.ch
- Für Eingaben zum Bereich Marken an tm.admin@ekomm.ipi.ch
- Für Eingaben zum Bereich Design an design.admin@ekomm.ipi.ch
- Für Eingaben zum Bereich Urheberrecht an copyright.admin@ekomm.ipi.ch
- Für Eingaben zum Bereich GUB-GGA an origin.admin@ekomm.ipi.ch
Fehler beim Entschlüsseln oder ungültige Verschlüsselung
Damit eine verschlüsselte Eingabe-E-Mail gelesen werden kann, muss der Absender seine E-Mail vor dem Versand unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels des Institutes für Geistiges Eigentum verschlüsseln.
Weitere technische Informationen zur Verschlüsselung mit diesem öffentlichen Schlüssel finden sich unter Zertifikate.
Alle nicht mit diesem öffentlichen Schlüssel verschlüsselten Eingabe-E-Mails werden wegen Unlesbarkeit automatisch gelöscht.